Tagesbetreuung "Kükennest"

Eröffnung

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KÜKENNEST Auersthal

2214 Auersthal, Neubaugasse 5, Tel. 0676/ 8787 35311

Mail: kt.auersthal@noe.hilfswerk.at



      

  1. Das KÜKENNEST Auersthal ist eine Tagesbetreuungseinrichtung für Kleinkinder und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen (NÖ Kinderbetreuungsgesetz, NÖ Tagesbetreuungsverordnung).
  2. Das Hilfswerk Niederösterreich führt im Auftrag der Marktgemeinde Auersthal den Betrieb der Tagesbetreuungseinrichtung. 
  3. Das KÜKENNEST Auersthal steht Kleinkindern aus der Marktgemeinde Auersthal zur Verfügung. Bei freien Plätzen werden auch Kinder aus anderen Gemeinden betreut.
  4. Betreut werden Kleinkinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten. 
  5. Öffnungszeiten/Betreuungszeiten: Montag bis Donnerstag (werktags) von 7:00 bis 16:30 Uhr und        Freitag (werktags) von 7:00 bis 14:30 Uhr
  6. Schließzeiten (keine Betreuung): Weihnachtsferien (24.12. – 06.01.) und durchgehend drei Wochen in den Sommerferien (4. – 6. Ferienwoche). An Samstagen, Sonntag und Feiertag ist die Tagesbetreuungseinrichtung nicht geöffnet.
  7. Die Anmeldung für die Betreuung in der Tagesbetreuungseinrichtung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular auf Antrag der Eltern bzw. Obsorgeberechtigten und ist verbindlich.  Das Kind muss für mindestens 6 Monate durchgehend angemeldet werden, es sei denn, es kann vorher in den Kindergarten wechseln.
  8. Vorrangig ist die Tagesbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern bestimmt, die dafür den Nachweis des Arbeitgebers zu erbringen haben. Ausnahmen sind nach Beurteilung durch die Tagesbetreuungs-einrichtung Auersthal und nach Maßgabe von freien Plätzen im Einzelfall möglich.
  9. Die Aufnahme erfolgt im Einvernehmen mit der Leitung der Tagesbetreuungseinrichtung. Festgehalten wird, dass ein verbindlicher Betreuungsplatz erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Hilfswerk Niederösterreich gewährleistet ist. Sollten keine Kapazitäten vorhanden sein, werden die Daten Ihres Kindes auf einer Warteliste gespeichert.
  10. Vor Betreuungsbeginn findet ein ausführliches Gespräch mit der Leitung der Tagesbetreuungseinrichtung statt. Bei diesem Gespräch werden der Ablauf der Eingewöhnung sowie alle wichtigen Informationen zur Betreuung mit den Eltern besprochen. 
  11. Änderungen der Adresse oder sonstiger Daten, sowie des Sorgerechts sind umgehend schriftlich dem Hilfswerk Niederösterreich zu melden. Änderungen des Betreuungsbedarfs bedürfen der Schriftform und sind am 1. September, 1. Dezember, 1. März und 1. Juni möglich. Bei Änderungen ist ebenfalls die Zusage abzuwarten, welche erst nach Kapazitätsprüfung erteilt wird.
  12. Eine Abmeldung (Kündigung) ist jederzeit von beiden Seiten immer zwei Monate vor Beendigung jeweils zum Monatsende möglich. Die Abmeldung bedarf der Schriftform und ist bei der Leitung im KÜKENNEST Auersthal einzubringen
  13. Kosten ab September 2023 (Stand Juni 2023, Änderungen vorbehalten):

Betreuungsbeitrag pro Kind und Monat bei Anmeldung für 

ganztägige Betreuung (gemäß den Öffnungszeiten)            halbtägige Betreuung (07:00 bis 13:00 Uhr)

5 Tage pro Woche        monatlich € 180,-                           5 Tage pro Woche    BEITRAGSFREI

4 Tage pro Woche        monatlich € 152,-                           4 Tage pro Woche    BEITRAGSFREI

3 Tage pro Woche        monatlich € 121,-                           3 Tage pro Woche    BEITRAGSFREI

Sonstige Beiträge:
 Materialbeitrag pro Kind und Monat € 10,-

Mittagessen derzeit pro Kind und Tag   € 3,80

Nachmittagsjause derzeit pro Kind und Tag € 0,70

Die Jause für den Vormittag bringt jedes Kind selbst mit.


14. Der monatliche Betreuungsbeitrag und die sonstigen Kosten (Mittagessen, Jause, Materialbeitrag) werden am Anfang des Folgemonats der/dem Rechnungsempfänger/in in Rechnung gestellt. Der Betreuungsbeitrag ist für die Dauer der Anmeldung auch dann zu zahlen, wenn das Kind – aus welchen Gründen auch immer (z.B. Krankheit, Urlaub) - der Betreuung in der Tagesbetreuungseinrichtung fernbleibt.

15. Beim Land Niederösterreich kann ein Antrag auf Herabsetzung des Betreuungsbeitrages gestellt werden, für welchen das Familiennettoeinkommen nachzuweisen ist. Antragsformulare können direkt auf der Website des Landes Niederösterreich abgerufen werden: http://www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/foerd_noeKinderbetreuung.html - vorbehaltlich Änderungen der Fördergrundlage

16. Es wird den Eltern beim Aufnahmegespräch (Vorbereitung der Eingewöhnung) noch bekannt gegeben bis wann spätestens das Mittagessen bzw. die Jause abbestellt werden kann. Wird das Mittagessen nicht rechtzeitig abbestellt, wird es in Rechnung gestellt.

17. Sollte der Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Aufforderung nicht beglichen werden, wird die Betreuung des Kindes beendet, wobei sich das Hilfswerk Niederösterreich das Recht der Klage gegen die Rechnungsempfänger vorbehält.

18. Kinder mit besonderen Bedürfnissen: Es muss vor der Aufnahme in der Tagesbetreuungseinrichtung überprüft werden, ob aufgrund der räumlichen und personellen Rahmenbedingungen eine Förderung der Entwicklung des Kindes zu erwarten und ob die Erfüllung der Aufgaben der Tagesbetreuungseinrichtung hinsichtlich der übrigen Kinder gewährleistet ist. Eine endgültige Aufnahme ist erst nach einer Probezeit von mindestens einem Monat auszusprechen.

19. Wenn das Kind der Betreuung in der Tagesbetreuungseinrichtung einen oder mehrere Tage fernbleibt, haben die Eltern bzw. Obsorgeberechtigten die Leitung umgehend unter Angabe des Grundes zu verständigen.  Anzeigepflichtige ansteckende Krankheiten sind bekanntzugeben und werden in der Tagesbetreuungseinrichtung ausgehängt.

Das Fernbleiben des Kindes ist spätestens zu Betreuungsbeginn des betreffenden Tages telefonisch zu melden – Tel. Nr. 0676/ 8787 35311

20. Krankheit: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kranken Kinder betreuen. Bitte denken Sie daran, auch zum Schutz Ihres eigenen Kindes! 

21.Die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals beginnt mit dem Betreten des Betreuungsraumes durch das Kind und endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern (Erziehungsberechtigten) bzw. an eine Person, die von den Eltern (Erziehungsberechtigten) zur Übernahme des Kindes bevollmächtigt wurde. 

22. Vereinbarte Abholzeiten sind, um eine emotionale Verunsicherung des Kindes zu vermeiden, einzuhalten. Um einen planbaren und reibungslosen Tagesablauf in einer harmonischen Atmosphäre in der Gruppe gewährleisten zu können, ersuchen wir Sie Ihr Kind bis spätestens 08:30 Uhr zu bringen und spätestens am Ende der angemeldeten Betreuungszeit bzw. der vereinbarten Uhrzeit abzuholen.

23 Während des Mittagessens sowie an Projekttagen, die rechtzeitig von der Leitung bekanntgegeben werden, sollen die Kinder möglichst nicht vorzeitig abgeholt werden.

24. In besonderen Fällen (z.B. Erkrankung des Kindes) kann die Betreuerin darauf bestehen, dass das Kind von einer berechtigten Person vor Ende der vereinbarten Betreuungszeit abgeholt wird.

25. Kleinkinder, die trotz intensiver Bemühungen des Betreuungspersonals nach der Eingewöhnungsphase, ihren Platz in der Gruppe nicht gefunden haben, werden nach eingehender Beratung durch die pädagogische Leitung wieder in die Obhut der Eltern gegeben, bis das Kind bereit für die Tagesbetreuungseinrichtung und ein Platz vorhanden ist. In dieser Zeit gilt das Kind als nicht mehr angemeldet und es entstehen somit auch keine Kosten.

Bei Rückfragen bzgl. Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Beratungszentrum in Korneuburg

Hilfswerk Niederösterreich Betriebs GmbH, Familien- und Beratungszentrum Kreuzensteinerstraße 18-22, 2100 Korneuburg, T: 02262/90919-20

Öffnungszeiten

Aktuell geschlossen

Das nächste Mal geöffnet: Mo, 09.12. ab 07:00 Uhr

weitere Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der nächsten 7 Tage
Wochentag Öffnungszeiten
Sonntag Geschlossen
Montag 07:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag 07:00 - 16:30 Uhr
Freitag 07:00 - 14:30 Uhr
Samstag Geschlossen